Geschichte

Abogados Fischer hat seinen Ursprung in der im Jahre 1972 durch die Gründungspartner, die spanischen Rechtsanwälte deutscher Staatsangehörigkeit, Dr. Klaus-Bernd Fischer und Dr. Ana Katharina Fischer in Madrid gegründeten Kanzlei.

Die Aufnahme als Partner der Kanzlei im Jahre 1998 des Anwalts, Robert Fischer, ebenfalls deutscher Staatsangehörigkeit, gewährleistet die Fortdauer und Leitlinie derselben.

Die Kanzlei ist seit Anfang an auf die juristische Beratung und Betreuung von Unternehmen, Geschäftsleuten und Privatpersonen auf den Gebieten des internationalen Handels-, Wirtschafts- und Zivilrechts ausgerichtet, hauptsächlich bezogen auf den deutsch-spanischsprachigen Raum.

Im Laufe seiner 50 Berufsjahre hat Abogados Fischer die im spanischen und internationalen Bereich erfolgten bedeutenden rechtlichen Änderungen angepasst und mittels der erlangten beruflichen Erfahrung und Entwicklung seine Beratungstätigkeit an die geforderten Maßstäbe, unter Beibehaltung seiner Leitlinie und Traditionsbewusstsein, angeglichen.

Tätigkeit

Die Tätigkeit von Abogados Fischer besteht hauptsächlich in der Beratung auf der Grundlage spanischen Rechts von nationalen und internationalen, insbesondere deutschsprachigen Unternehmen und Privatpersonen. Ebenso bietet die Kanzlei in Spanien ansässigen Unternehmen und Privatpersonen, die mit Deutschland Beziehungen unterhalten oder dort Interessen haben, auf den deutschen Rechtsbereich ausgerichtete Beratung an.

Wir sind bedacht, eine individuelle, verantwortungsbewusste, dynamische und persönliche juristische Beratung zu bieten, die damit zusammenhängenden Dienstleistungen zu erbringen und einen ständigen Informationsfluss mit dem Mandanten zu haben.

Die Erstellung von Rechtsgutachten über spanisches Recht im Zusammenhang mit deutschem Recht, gehört ebenso zum Tätigkeitsbereich der Kanzlei.

Die Beratung, sowie Anfertigung von Schriftstücken, wird je nach Bedarf des Mandanten in Spanisch, Deutsch oder Englisch vorgenommen.